GewerbesteuerVolle gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Standmieten von Imbissbuden
. 238453
| Der BFH hat klargestellt, dass im Reisegewerbe tätige Betreiber von Imbissbuden die Aufwendungen für ihre Standflächen nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzurechnen müssen (BFH 12.10.23, III R 39/21, Abruf.-Nr. 238453). |
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 4/2024, S. 122 · ID: 49910190