AbgabenordnungVerkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
| Mit Urteil vom 17.11.22 (V R 12/20) hat der BFH entschieden, dass der Verkauf von Waren grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit ist, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. |
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