KapitalgesellschaftenSteuerliches Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
| Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.12.22 (I R 53/19) entschieden. |
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