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GmbH-GeschäftsführerpensionszusagePensionszusage bei Formwechsel einer GmbH in eine PersG: positives Ende einer über 10-jährigen Odyssee

Abo-Inhalt29.05.202413 Min. LesedauerVon Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL. B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding

| Die Praxis lehrt uns, dass sich Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oftmals über Jahre hinziehen können. Gerät man jedoch in einen Konflikt, den die Finanzverwaltung „anzettelt“, weil sie sich intern nicht auf eine einheitliche Handhabung einigen kann, lässt das den Betroffenen zu Recht an der Funktionalität unseres Rechtssystems zweifeln. Insbesondere dann, wenn eine Länderfinanzverwaltung wegen eines „offensichtlich widersprüchlichen“ BMF-Schreibens dem Bundesfinanzministerium die Gefolgschaft verweigert. Wohin eine derartige Odyssee führen kann, zeigt unser praktischer Fall eindrucksvoll. Die erfreuliche Botschaft: Eine Geschäftsführer-Pensionszusage führt bei einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine PersG nicht zu einer steuerpflichtigen Sondervergütung für den früheren Geschäftsführer. |

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AUSGABE: GStB 6/2024, S. 226 · ID: 50038829

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