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Partielle GewinnthesaurierungNeues vom BFH zu Steuerfolgen einer inkongruenten bzw. gespaltenen Gewinnverwendung

Abo-Inhalt30.05.202250 Min. LesedauerVon StB Frank Niesmann (M. I. Tax), Hamburg

| Der BFH hat jüngst entschieden, dass ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss über eine inkongruente bzw. gespaltene Gewinnverwendung (nachfolgend: gespaltene Gewinnverwendung) nicht zwingend zum Zufluss von Kapitalerträgen bei einem beherrschenden Gesellschafter einer KapG führt (BFH 28.9.21, VIII R 25/19). Denn auch bei der von der Rechtsprechung entwickelten Fiktion des Zuflusses von Kapitalerträgen bei beherrschenden Gesellschaftern muss grundsätzlich ein auf die Gewinnausschüttung ausgerichteter Gewinnverwendungsbeschluss vorliegen, der sodann zu einem Forderungsanspruch führt und letztlich in einem Auszahlungsanspruch mündet, dessen Erfüllung im Machtbereich des beherrschenden Gesellschafters selbst liegt. Fehlt es an einem solchen Beschluss für den betreffenden Gesellschafter, kann mangels entstandener Forderung kein Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter fingiert werden. |

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AUSGABE: GStB 6/2022, S. 196 · ID: 48106374

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