VermögensverwaltungKein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist
| Der FG Münster hat mit Urteil vom 26.4.23 (13 K 3367/20 G; Rev. BFH: III R 14/23) entschieden, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. sechs Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten. |
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