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Außergewöhnliche BelastungenAufwendungen für eine medizinisch indizierte operative Fettabsaugung als agB abziehbar

04.07.2023695 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.3.23 (VI R 39/20) entschieden. |

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