Außergewöhnliche BelastungenAufwendungen für eine medizinisch indizierte operative Fettabsaugung als agB abziehbar
| Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.3.23 (VI R 39/20) entschieden. |
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