SteuerpflichtAuch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können der Einkommensteuer unterliegen
| Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.23 (X R 8/21) entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können. |
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