EnergiepreisänderungenDer BGH begründet die „Drei-Jahres-Lösung“
| Die Energiepreisexplosion bringt die Energieversorgungsunternehmen unter Zugzwang. Höhere Einkaufspreise an den Märkten werden an Unternehmen und Verbraucher weitergegeben. Dabei sind die Energieversorger an rechtliche Bedingungen gebunden. Zum einen kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden an (FMP 22,175). Zum anderen muss die Preisgestaltung so sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Energie als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Energiemarkt angemessen berücksichtigt. Dabei sind die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und allgemein verständlich auszuweisen (s. o., S. 201 ff., in dieser Ausgabe). Soweit die Versorger diese Voraussetzungen nicht berücksichtigen, ist die Preisänderung unwirksam. Welche Folgen hat das für betroffene Kunden und die Energieversorger? Der BGH hat das jetzt in zwei Entscheidungen geklärt, die Sie kennen müssen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FMP 12/2022, S. 214 · ID: 48709975

