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Schmerzensgeld BGH lehnt taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes ab! Was nun?

Abo-Inhalt02.05.20224695 Min. Lesedauer IWW

| Die schematische Konzentration bei der Bemessung von Schmerzensgeld auf die Zahl der Tage, die der Betroffene auf der Normalstation eines Krankenhauses verbracht hat und die er nach seiner Lebenserwartung mit der dauerhaften Einschränkung voraussichtlich noch wird leben müssen, lässt wesentliche Umstände des konkreten Einzelfalls außer Acht. |

Eine taggenaue Berechnung von Schmerzensgeld – die das OLG Frankfurt zur Diskussion gestellt hatte – wird deshalb nach dem BGH (15.2.22, VI ZR 937/20 Abruf-Nr. 228815) den gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestimmung des immateriellen Schadenersatzes nicht gerecht. Der Bevollmächtigte muss deshalb zu den Gesamtumständen des Falls vortragen.

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AUSGABE: FMP 5/2022, S. 77 · ID: 48171060

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