ProzessrechtBeiziehung von Strafakten über den Gegner: Illegale Nutzung einer Bankkarte
| Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 S. 2 und 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- bzw. Strafakten beiziehen zu lassen. |
. 234923
Der Kläger verlangte im Fall des BGH (16.3.23, III ZR 104/21, Abruf-Nr. 234923) von der Beklagten, mit der er früher liiert war, die Erstattung von insgesamt 46.500 EUR und festzustellen, dass die Forderung auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO beruht. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe an Geldautomaten von seinem Postbankkonto mit seiner Bankkarte und seiner PIN Beträge in der genannten Gesamthöhe unberechtigt abgehoben und behalten.
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AUSGABE: FMP 7/2023, S. 111 · ID: 49475226