FitnessstudiovertragAußerordentliche Kündigung wegen Schwangerschaft
| Eine Schwangerschaft mit einem Sport- und Beschäftigungsverbot kann je nach Ausgestaltung des Fitnessstudiovertrags zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 BGB berechtigen. |
Nach dem LG Freiburg (6.2.25, 3 S 124/23, Abruf-Nr. 250131) kann bei der Frage der Zumutbarkeit im Rahmen der Prüfung des zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes nach § 314 Abs. 1 S. 2 BGB die gesetzgeberische Wertung des § 309 Nr. 9 BGB über die Bindungswirkung von Verträgen zu berücksichtigen sein, falls der Fitnessstudiovertrag im Einzelfall in erheblichem Umfang dienst- und werkvertragliche Elemente – und eben nicht nur mietvertragliche Regelungen (hierzu BGH v. 8.2.12, XII ZR 42/10) – enthält.
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AUSGABE: FMP 10/2025, S. 165 · ID: 50526443