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BausparvertragAbschlussgebühr und Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes

Abo-Inhalt04.05.20234543 Min. Lesedauer IWW

| Wird die Bausparvertragssumme vorfinanziert, ist die Abschlussgebühr bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes auf denjenigen des Vorfinanzierungsdarlehens und denjenigen des Bauspardarlehens prozentual aufzuteilen. Die prozentuale Verteilung richtet sich nach der prozentualen Verteilung von Bauspardarlehen und angesparten Raten im Verhältnis zur Bausparvertragssumme. |

Der Grund ist für das OLG Schleswig (24.11.22, 5 U 141/21, Abruf-Nr. 234666) darin zu sehen, dass die Abschlussgebühr nur einmal zu entrichten ist und deshalb nicht beide Zinssätze – denjenigen für das Vorfinanzierungsdarlehen und denjenigen für das Bauspardarlehen – erhöhen kann. Solche Konstellationen werden bei steigenden Bauzinsen künftig wieder eine größere Rolle in der Praxis spielen.

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AUSGABE: FMP 5/2023, S. 75 · ID: 49320501

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