Betreuungsverfahren trotz VorsorgevollmachtZehn Gründe, warum Vorsorgevollmachten scheitern
| Eine wirksame Vorsorgevollmacht schließt ein gesetzliches Betreuungsverfahren grundsätzlich aus, da es im rechtlichen Sinn nicht erforderlich ist, § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB. Es gibt privatschriftliche Vorsorgevollmachten auf Basis von Vordrucken (z. B. „Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“), notarielle Vorsorgevollmachten sowie die individuelle Vorsorgevollmacht, die ein Anwalt erstellt. Gleichwohl ist nicht stets gewährleistet, dass ein gesetzliche Betreuungsverfahren ausgeschlossen wird. Zehn Gründe dafür werden exemplarisch vor-gestellt: |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers
- 2. Wegfall des Bevollmächtigten
- 3. Konkurrenz zwischen den Bevollmächtigten
- 4. Inhaltlich nicht ausreichende Vorsorgevollmacht
- 5. Durchsetzungsprobleme: Original, Aufgabenkreise, Bank
- 6. Nicht eingehaltene Form
- 7. Kontrollbetreuung
- 8. Widerspruch zur Patientenverfügung
- 9. Gültigkeit
- 10. Aufbewahrung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: FK 5/2022, S. 85 · ID: 47078444