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Betreuungsverfahren trotz VorsorgevollmachtZehn Gründe, warum Vorsorgevollmachten scheitern

Abo-Inhalt18.04.2022195 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Eine wirksame Vorsorgevollmacht schließt ein gesetzliches Betreuungsverfahren grundsätzlich aus, da es im rechtlichen Sinn nicht erforderlich ist, § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB. Es gibt privatschriftliche Vorsorgevollmachten auf Basis von Vordrucken (z. B. „Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“), notarielle Vorsorgevollmachten sowie die individuelle Vorsorgevollmacht, die ein Anwalt erstellt. Gleichwohl ist nicht stets gewährleistet, dass ein gesetzliche Betreuungsverfahren ausgeschlossen wird. Zehn Gründe dafür werden exemplarisch vor-gestellt: |

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AUSGABE: FK 5/2022, S. 85 · ID: 47078444

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