BetreuungsrechtWirksame Vollmacht verhindert gerichtliche Betreuung
| Sind in einer Vorsorgevollmacht mehrere einzelvertretungsberechtigte Bevollmächtigte bestellt und erweist sich nur einer von ihnen als ungeeignet, gilt: Eine Vollbetreuung in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Aufgabenbereichen ist i. d. R. nicht einzurichten, wenn und soweit für die Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen noch ein geeigneter Bevollmächtigter mit Einzelvertretungsbefugnis zur Verfügung steht. Die Einrichtung einer Kontrollbetreuung kann sich auch auf einen von mehreren Vorsorgebevollmächtigten beziehen. Das hat der BGH entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 1/2025, S. 10 · ID: 50199398

