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Blitzlicht MandatspraxisWie sind Befreiungsansprüche geltend zu machen?

02.07.2025136 Min. Lesedauer IWW

| Ein Ehegatte, der während des Zusammenlebens im Interesse des anderen persönliche Verbindlichkeiten auf sich genommen hat, kann beim Scheitern der Ehe verlangen, davon nach § 257 BGB befreit zu werden. Fraglich ist, ob der Schuldner wählen kann, wie er die Freistellung bewerkstelligt. |

Beispiel

Der Ehemann (M) ist Alleineigentümer einer vermieteten Immobilie, für die beide Eheleute während der Ehe einen Kredit aufgenommen haben. Die Folgesachen sind mittlerweile geklärt, der M ist auch bereit, die Ehefrau (F) im Innenverhältnis von der Haftung freizustellen. Die Bank weigert sich aber, die F aus der Haftung zu entlassen. Die F fragt, ob sie den M verpflichten lassen kann, den Kredit zurückzuführen.

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AUSGABE: FK 7/2025, S. 112 · ID: 50365443

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