Öffentliches RechtKita-Ausschluss bedarf Verwaltungsakt
| Das VG hat eine Ortsgemeinde – die Antragsgegnerin – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind – dem Antragsteller – vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten (VG Koblenz 3.4.25, 3 L 297/25.KO, Abruf-Nr. 247766). |
Die Antragsgegnerin T ist Trägerin der betroffenen Kindertagesstätte. Sie kündigte den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung, da das Kind K mehrfach aggressiv war. K erhob erfolgreich Eilantrag gegen diese Kündigung.
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AUSGABE: FK 7/2025, S. 110 · ID: 50399437