Öffentliches RechtVG bestätigt Schulpflicht: Anmeldung an Schule erforderlich
23.02.20261 Min. Lesedauer IWW
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Das VG Münster hat entschieden, dass Eltern ihre Kinder an einer Schule anmelden müssen, um die Schulpflicht zu erfüllen (17.12.25, 4 K 594/23 Abruf-Nr. 251924).
Die Eltern hatten gegen die behördliche Aufforderung, ihre Kinder zur Schule anzumelden, geklagt. Sie unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen zuhause und nutzen dabei die Unterstützung eines Vereins, der sich „freies christliches Heimschulwerk“ nennt. Sie sahen ihr Elternrecht verletzt und betonten, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sei.
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