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Öffentliches RechtVG Freiburg versagt Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

10.11.202587 Min. Lesedauer IWW

| Das VG Freiburg hat die Klage eines Ehepaares gegen den Schwimm-unterricht ihrer Kinder aus religiösen Gründen abgewiesen. Das Gericht entschied, dass es vorrangig ist, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag einzuhalten (15.4.25, 2 K 1112/24, Abruf-Nr. 249650). |

Die Kläger, Mitglieder der palmarianischen Kirche, begehrten ursprünglich für drei ihrer Kinder eine Befreiung vom schulischen Schwimmunterricht. Sie argumentierten, dass ihre religiösen Überzeugungen ein Betreten von Schwimmbädern verbieten, da dies als „Todsünde“ angesehen wird. Sie befürchten, dass ihre Kinder unsittlicher Kleidung ausgesetzt und gegen die strengen Bekleidungsvorschriften verstoßen würden. Für zwei Kinder (Sohn und Tochter) haben die Kläger und das beklagte Land das Verfahren in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt, da in den Klassenstufen, die diese Kinder inzwischen besuchen, kein Schwimmunterricht mehr angeboten wird. Hinsichtlich einer 2014 geborenen Tochter der Kläger, die derzeit die vierte Klassenstufe besucht, hat das VG die Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht abgewiesen.

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AUSGABE: FK 12/2025, S. 200 · ID: 50513685

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