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UnterbringungUnterbringung für eine mehr als ein Jahr andauernde Maßnahme ist zu genehmigen

Abo-Inhalt05.08.2024238 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Der BGH hat über die Voraussetzungen und Begründungsanforderungen entschieden, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll. |

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AUSGABE: FK 9/2024, S. 155 · ID: 49861072

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