Leihmutterschaft Stiefkindadoption dient nicht nur dem Kindeswohl, sondern ist auch erforderlich
| Das OLG Frankfurt hat geklärt, ob für die Begründetheit des Adoptionsantrags gem. § 1741 Abs. 1 BGB eine Kindeswohldienlichkeit (S. 1) ausreicht, oder ob nach S. 2 der Norm eine Erforderlichkeit vorliegen muss. |
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AUSGABE: FK 3/2024, S. 43 · ID: 49883787
