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KindeswohlgefährdungSchulpflicht first

28.11.20229932 Min. Lesedauer IWW

| Eine Kindeswohlgefährdung kommt in Betracht, wenn Eltern – erst wegen der Corona-Maßnahmen, dann wegen einer bevorzugten häuslichen Beschulung – den Schulbesuch ihres Kindes verweigern (OLG Karlsruhe 25.8.22, 5 UFH 3/22, Abruf-Nr. 231989). |

Ein Erstklässler (S), der 2021 eingeschult wurde, war bis zum Ende des Schuljahrs nicht einmal in der Schule wegen der Corona-Maßnahmen und anschließend, weil S sich – so die Eltern – durch das Homeschooling „toll“ entfalte. Das AG erteilte diesen das Gebot, die Schulpflicht einzuhalten. Das OLG, das über deren Beschwerde entscheiden musste, hat per einstweiliger Anordnung ihnen bezüglich der schulischen Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für S vorläufig entzogen und die Aufgaben auf das JA übertragen.

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AUSGABE: FK 1/2023, S. 1 · ID: 48691171

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