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BetreuungsrechtPersönliche Anhörung im Wege der Videoübertragung

12.06.20233707 Min. Lesedauer IWW

| Eine Anhörung gem. § 278 FamFG ist i. d. R. auch per Videoübertragung zulässig (AG Offenburg 23.2.23, 2 XVII 403/22, Abruf-Nr. 234195). |

Das AG hat den Betroffenen B im Wege der Videokonferenz (Webex) persönlich angehört, um über dessen endgültige Betreuung zu entscheiden. Dessen Verfahrenspfleger war auch zugeschaltet.

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AUSGABE: FK 7/2023, S. 109 · ID: 49244500

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