UnterbringungUnterbringungsentscheidung erfordert persönliche Anhörung durch erkennenden Richter
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entscheidung
BGH| Die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen. Sie ist aber auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen. Das hat der BGH entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 12/2025, S. 206 · ID: 50513592