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Öffentliches RechtPartner ohne Elternstatus müssen keine OGS-Beiträge zahlen

23.12.20241211 Min. Lesedauer IWW

| Das OVG NRW erklärte eine Regelung einer Elternbeitragssatzung (EBS) einer Gemeinde für unwirksam. Diese verpflichtete Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eltern- oder Erziehungsstatus, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) zu zahlen (27.11.24, 12 A 566/22 Abruf-Nr. 245209). |

Die Gemeinde Nümbrecht hatte von der Klägerin K und ihrem Lebensgefährten L gemeinsam OGS-Beiträge für den Sohn der K auf Basis ihres kombinierten Einkommens erhoben. Das VG hob den Beitragsbescheid teilweise auf, da die Regelung gegen das SGB VIII verstoße. Das OVG bestätigte dies, sah den Verstoß jedoch primär gegen das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).

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AUSGABE: FK 2/2025, S. 19 · ID: 50256987

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