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Rechtliches GehörNicht eingeholtes Sachverständigengutachten stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar

Abo-Inhalt29.01.2024791 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Das OLG Hamm hat entschieden, dass es einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, wenn das Gericht ein von Amts wegen einzuholendes Sachverständigengutachten nicht einholt. Der Beitrag zeigt, welche Konsequenzen diese Entscheidung hat. |

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AUSGABE: FK 3/2024, S. 48 · ID: 49827596

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