NamensrechtNeues Ehenamens- und Geburtsnamensrecht – das sind die Rechte der Kinder
| Zum 1.5.25 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten (BGBl I 24, Nr. 185). Es gibt Ehegatten und Eltern mehr Freiheiten bei der Namenswahl, insbesondere ermöglicht es, echte Doppelnamen zu bilden, auch für Kinder. Der Beitrag zeigt, welche Rechte die Kinder bei der Namenswahl haben. |
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AUSGABE: FK 11/2025, S. 190 · ID: 50537951