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Öffentliches RechtBei Badeunfall im Bodensee verschollen – Erben müssen Rente zurückzahlen

29.09.202598 Min. Lesedauer IWW

| Die Erben eines Verschollenen müssen die an diesen bezahlte Rente in voller Höhe erstatten. Das hat das SG Konstanz entschieden (21.7.24, S 2 R 165/24, Abruf-Nr. 249653). |

Der Vater V der Klägerinnen und Kläger (K) bezog eine Altersrente und eine Witwerrente und ging vor Jahren bei einem Badeausflug am Bodensee unter, ohne dass sein Leichnam geborgen werden konnte. Er wurde daher als verschollen behandelt. Die beklagte Rentenversicherung (RV) zahlte die Rente für den Fall weiter, dass der Verschollene wieder zurückkehren würde. 2015 ermöglichte eine Gesetzesänderung der Rentenversicherung, den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen. Diese ging davon aus, dass der V am wahrscheinlichsten bei dem Badeunfall ums Leben gekommen sein dürfte. Der entsprechende Bescheid wurde durch das SG und das LSG bestätigt. Daraufhin forderte die RV die an den damals Verschollenen gezahlten Renten von den Erben zurück. Die gegen den Rückforderungsbescheid erhobene Klage beim SG blieb erfolglos.

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AUSGABE: FK 11/2025, S. 181 · ID: 50515149

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