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BetreuungsrechtMuss die Beschwerdekammer eine Anhörung vornehmen oder reicht ein Kammermitglied aus?

Abo-Inhalt18.03.202420 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Es kann gar nicht deutlich genug betont werden, welch hohen Stellenwert eine Anhörung im Betreuungsverfahren hat. Der BGH hat diesbezüglich darüber entschieden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Anhörung des Betroffenen auf ein Mitglied der Beschwerdekammer übertragen werden darf. Der Beitrag erläutert, wie Sie reagieren müssen, wenn die Anhörung zu Unrecht nur durch ein Kammermitglied erfolgt. |

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AUSGABE: FK 4/2024, S. 62 · ID: 49493240

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