BetreuungsrechtGericht muss begründen, wenn es davon absieht, einen Verfahrenspfleger zu bestellen
| Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist i. d. R. erforderlich, wenn über die Aufhebung einer gegen den Willen des Betroffenen bestehenden Betreuung entschieden werden soll. Davon kann nur abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in wesentliche neue Tatsachenermittlungen einsteigt. In solchen Fällen muss das Gericht seine Entscheidung, keinen Verfahrenspfleger zu bestellen, begründen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 11/2025, S. 188 · ID: 50365290
