BetreuungsrechtErbfall und Vergütung: Das ist bei gesetzlicher Betreuung zu beachten
| Während der Betreuung bestehen Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz, jedoch darf nur Letzterer direkt entnommen werden. Nach dem Erbfall ist der Betreuer gewöhnlicher Nachlassgläubiger, wodurch er auf die Erben oder eine Nachlasspflegschaft angewiesen ist. Eine Selbst-zahlung ist rechtlich problematisch, da die Betreuungsbefugnis mit dem Tod endet, § 1874 BGB. Auch Vollmachten ändern daran wenig. Eigenmächtige Zahlungen bergen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, § 266 StGB. |
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AUSGABE: FK 5/2025, S. 89 · ID: 50320342