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Wissenszurechnung unter EhegattenEhefrau fälscht Unterschrift des Ehemanns beim Darlehensvertrag

Abo-Inhalt01.01.2024677 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Der BGH hat darüber entschieden, ob eine Bank nach § 241a Abs. 2 Fall 2 BGB den Ehemann aus Bereicherungsrecht in Anspruch nehmen kann, wenn eine Ehefrau bei einem Darlehensvertrag die Unterschrift ihres Mannes gefälscht hat. |

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AUSGABE: FK 1/2024, S. 5 · ID: 49756156

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