Internationales Ehe- Und KindschaftsrechtDie Brüssel IIb-VO Teil 2: Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
| Für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, die in Art. 1 Abs. 2 Brüssel IIb-VO näher, aber nicht abschließend definiert sind und zu denen insbesondere Sorge- und Umgang gehören, enthält die Brüssel IIb-VO bezüglich internationaler Zuständigkeit, Kindesanhörung und Anerkennung und Vollstreckung Neuerungen. Sie erweitert Gestaltungsmöglichkeiten. Die grenzüberschreitende Geltendmachung innerhalb der an die Verordnung (VO) gebundenen EU-Mitgliedstaaten ist vereinfacht worden. |
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AUSGABE: FK 7/2023, S. 115 · ID: 49229035