Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. FK Familienrecht kompakt
  3. Additive Einbenennung vorrangig vor ersetzender

EinbenennungAdditive Einbenennung vorrangig vor ersetzender

Abo-Inhalt04.09.20233195 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Die Ersetzung einer Einwilligung hängt nicht davon ab, ob ohne Einbenennung das Kindeswohl gefährdet wird. Ist die Einbenennung erforderlich, muss das Familiengericht als mildere Maßnahme stets eine additive Einbenennung prüfen. Genügt diese den Belangen des Kindes, wird aber ein darauf gerichteter (Hilfs-)Antrag nicht gestellt, ist die Ersetzung der Einwilligung abzulehnen. Das hat der BGH entschieden und damit teilweise seine Rechtsprechung geändert. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FK 10/2023, S. 168 · ID: 49212206

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte