Wechselmodell50:50 oder nicht? Wann das Wechselmodell greift
| Die Betreuung von Kindern im paritätischen Wechselmodell zieht viele Fragen nach sich, insbesondere auch solche unterhaltsrechtlicher Art. Fraglich ist, in welchem Fall ein solches Wechselmodell vorliegt. |
Beispiel |
Kindesmutter (M) und Kindesvater (V) betreuen ein Kind abwechselnd. Der Anteil macht 53 Prozent für die M und 47 Prozent für den V aus. V fragt, ob ein Wechselmodell gegeben ist? |
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AUSGABE: FK 3/2025, S. 39 · ID: 50268805

