Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ESA Einspruch aktuell
  3. Voraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses

Nov. 2024

AbgabenordnungVoraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses

27.11.20243283 Min. Lesedauer IWW

| Soweit ersichtlich, hatte sich das FG Niedersachsen (26.6.24, 3 K 46/24; Rev. BFH VII R 20/24, Einspruchsmuster) als erstes FG mit der Frage zu befassen, wie die Tatbestandsmerkmale des § 233a Abs. 8 S. 1 AO auszulegen sind. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Erlassregelung sui generis dar. Nach § 233a Abs. 8 S. 1 AO sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, die Finanzbehörde diese Leistungen angenommen und auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat. |

Nach Auffassung des FG ist auf Tatbestandsebene des § 233a Abs. 8 S. 1 AO maßgeblich die Tatsache der Anrechnung der Leistung als solcher auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer durch die Finanzbehörde, nicht aber deren konkreter Zeitpunkt. Das Tatbestandsmerkmal der Leistungserbringung auf die später wirksam gewordene Steuerfestsetzung fordere keine explizite Tilgungsbestimmung i. S. v. § 225 Abs. 1 AO. Vielmehr komme es ausschließlich darauf an, dass die von der Finanzbehörde angenommene Leistung mit dem Willen des Leistenden auf die später wirksam gewordene Steuerfestsetzung angerechnet werde. Eine Zahlung sei im Übrigen auch dann „angenommen“, wenn sie „in Verwahrung“ verbucht und nicht zurückgezahlt werde. Schließlich weist das FG darauf hin, dass § 233a Abs. 8 S. 1 AO anordnet, dass Nachzahlungszinsen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zu erlassen sind. Das Gericht habe daher auch nicht weiter über ein eventuell dem Beklagten zuzubilligendes Ermessen bei der Entscheidung über den Zinserlass zu befinden. § 233a Abs. 8 S. 1 AO unterscheide sich insoweit von § 227 AO. In den Regelungsbereich fallende Nachzahlungszinsen sind danach zwingend zu erlassen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50208848

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024

Einkommensteuer

Geltendmachung eines negativen Einlagenkontos eines stillen Gesellschafters bei der GmbH als Geschäftsinhaberin bei Ausscheiden des stillen Gesellschafters

ESA
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite
12.11.2024
3282 Min. Lesedauer

Das FG München (19.3.24, 6 K 820/21; Rev. BFH XI R 18/24, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass bei Ausscheiden eines stillen Gesellschafters dessen negatives Einlagenkonto nicht gewinnmindernd beim Geschäftsinhaber (GmbH) geltend gemacht ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte