Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ErbBstg Erbfolgesteuerung
  3. Güterstandsschaukel als „Steuerfalle“ – Vorteile nutzen und Fehler vermeiden

Der praktische Fall Güterstandsschaukel als „Steuerfalle“ – Vorteile nutzen und Fehler vermeiden

Abo-Inhalt25.02.2025801 Min. LesedauerVon StB Prof. Dr. jur. Annemarie Butz-Seidl, TH Aschaffenburg, Institut für Accounting, Auditing, Restructuring und Taxation (IAART)

| Als Güterstandsschaukel wird die vorzeitige Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch notarielle Beurkundung und die gleichzeitige Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung verstanden. In der gleichen notariellen Urkunde (vgl. BFH 12.7.05, II R 29/02, BStBl II 05, 843) oder nach Verstreichen einer „Schamfrist“ kann wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart und – bei Bedarf – wieder beendet werden – man „schaukelt“ einmal weg vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wieder zurück. Anhand von praxisrelevanten Fallgestaltungen will dieser Beitrag einen Überblick über die Vorteile und Risiken sowie die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob eine missglückte Güterstandsschaukel „reparabel“ ist. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ErbBstg 3/2025, S. 57 · ID: 50190945

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025

Kennen Sie den Güterstand Ihrer Mandanten?

Die „Güterstandsfalle“: Auswirkungen ausländischen Familienrechts auf die Besteuerung im Inland – Teil 2

ErbBstg
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 72
25.02.2025
17 Min. Lesedauer

Im ersten Teil dieser Beitragsserie hatten wir umfassend dargestellt, dass ausländische Güterstände nicht nur familienrechtlich, sondern auch in steuerlicher Hinsicht andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können, als dies bei deutschen ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte