ErbauseinandersetzungVermietete Nachlassimmobilie: Keine Anwendung von § 566 BGB bei der Erbauseinandersetzung
| Nicht selten kommt es vor, dass eine Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft an einen Miterben durch (Teil-)Erbauseinandersetzung veräußert wird. In diesen Fällen gehen die Beteiligten regelmäßig davon aus, dass die bestehenden Mietverhältnisse auch auf den Miterben übergehen und dieser daher als alleiniger Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt ist. Eine praxisrelevante, gleichwohl wenig beachtete Entscheidung des AG Köln verdeutlicht, dass es bei einer Verkennung der Rechtslage zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann. |
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AUSGABE: EE 7/2024, S. 115 · ID: 50050982
