Privates VeräußerungsgeschäftTeilentgeltliche Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
| Gestaltungen durch teilweise oder unentgeltliche Immobilienübertragung sind gerade i. R. d. Unternehmens- bzw. Erbnachfolge praxisrelevant. Hierbei hat die Finanzrechtsprechung in einem aktuellen Fall entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten keine tatbestandlichen Veräußerungen nach § 23 EStG darstellen. |
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AUSGABE: EE 11/2024, S. 196 · ID: 50123148
