NachlassbesteuerungRentenbezugsrecht geerbt: Besteuerung mit dem Kapitalwert oder dem Jahreswert wählen?
| Bei geerbten Rentenbezugsrechten aus einem vom Erblasser geschlossenen Vertrag wird regelmäßig eine Besteuerung mit dem Kapitalwert der Rente vorgenommen. Das Problem: Die Erbschaftsteuer kann die bis zur Fälligkeit zugeflossene Rente übersteigen und zu einem Liquiditätsproblem führen. Sollte der Erbe zudem früher als statistisch erwartet versterben, kann die Erbschaftsteuer die tatsächlich erhaltene Rente übersteigen. Einen Ausweg bietet der Antrag auf Besteuerung mit dem Jahreswert. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vermögensanfall bei Rentenleistungen
- 2. Steuerpflichtiger Erwerb
- 3. Problem der sofortigen Versteuerung
- 4. Abkehr von sofortiger Besteuerung auf Antrag möglich
- 5. Aufzehrungs- und Kürzungsmethode
- 6. Rückkehr zum Kapitalwert in Folgejahren möglich
- 7. Vor- und Nachteile der Besteuerung nach dem Jahreswert
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AUSGABE: EE 11/2022, S. 194 · ID: 48532741