SteuergestaltungApothekenveräußerung gegen Rente: Steuerwahlrecht kennen und ausüben
| Während viele Apotheker als Gegenleistung für den Verkauf der Apotheke eine einmalige Kaufpreiszahlung verlangen, lassen sich andere vom Käufer bis ins hohe Alter versorgen. Sie vereinbaren mit ihm statt der einmaligen Zahlung eine Rente. Das Besondere: Der Apotheker hat bei dieser Variante ein steuerliches Wahlrecht. Er kann den entstehenden Veräußerungsgewinn sofort versteuern oder die Besteuerung nach dem Zuflussprinzip wählen. |

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AUSGABE: AH 4/2025, S. 17 · ID: 50114538