ErbengemeinschaftProbleme und Lösungen zur Zustellung eines PfÜB an ausländische Miterben
Bei der Erbteilspfändung zwecks Erbauseinandersetzung – insbesondere bei Immobilien – scheitert die praktische Durchsetzung häufig an der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an alle Miterben als Drittschuldner. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Miterbe in der Schweiz ansässig ist. Während innerhalb der EU über die EuZVO – VO (EU) 2020/1784 – eine wirksame Auslandszustellung mit Pfändungswirkung möglich ist, bleibt bei einem in der Schweiz lebenden Miterben regelmäßig nur der Weg über eine gesonderte Erbteilungsklage. Der folgende Beitrag klärt auf.

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AUSGABE: EE 3/2026, S. 53 · ID: 50670633