NottestamentKG Berlin befasst sich mit Detailfragen eines wirksamen Nottestaments
| Das KG Berlin hat über die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung als Nottestament i. S. d. §§ 2250, 2251 BGB entschieden und sich dabei dezidiert mit den verschiedenen Wirksamkeitsvoraussetzungen auseinandergesetzt. |
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AUSGABE: EE 9/2022, S. 149 · ID: 48540352
