KostenDie Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren im Lichte aktueller Rechtsprechung
| Das Erbscheinverfahren ist für die Beteiligten regelmäßig mit teils nicht unerheblichen Kosten verbunden. Das können neben den anfallenden Gerichtskosten auch Anwaltskosten der Beteiligten oder Kosten für Beweiserhebungen sein. Bei Beendigung eines streitigen Verfahrens stellt sich dann die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat bzw. wem diese ggf. durch das Gericht aufzuerlegen sind. Die Antworten liefert dieser Beitrag unter Berücksichtigung einiger neuerer Entscheidungen. |

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AUSGABE: EE 7/2025, S. 116 · ID: 50382452

