AusschlagungAnfechtbarkeit einer lenkenden Ausschlagung der Erbschaft wegen Motivirrtum
| Der BGH hat die bislang streitige Frage entschieden, ob ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum ist, und dies verneint. |
Hintergrund
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AUSGABE: EE 7/2023, S. 111 · ID: 49542951