BundesarbeitsgerichtPflichtpraktikum verpflichtet Arbeitgeber nicht zur Zahlung von Mindestlohn
| Praktikanten, die ein so genanntes Pflichtpraktikum absolvieren, das nach hochschulrechtlicher Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 19.01.2022, Az. 5 AZR 217/21). |

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