ArbeitsrechtBeurlaubt sich der Arbeihnehmer selber, riskiert er die fristlose Kündigung
| Wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt und sich eigenmächtig selbst beurlaubt, dürfen Sie ihm außerordentlich kündigen. Das folgt aus einer Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern (23.11.2021, 5 Sa 88/21). Wichtig ist vor allem folgender Grundsatz: Selbst wenn Angestellte in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Urlaub oder Freistellung haben, dürfen sie diesen nicht eigenmächtig durchsetzen. |

Sachverhalt
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