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CBChefärzteBrief

PatientensicherheitZweitmeinungsverfahren – Zahl der Zweitmeinenden steigt weiter

Leseprobe23.03.20261 Min. Lesedauer IWW

Die Zahl der für eine ärztliche Zweitmeinung verfügbaren Expertinnen und Experten wächst erneut. Das zeigt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den bundesweiten Genehmigungen 2024. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Veröffentlichung des Berichts beschlossen. Für Chefärztinnen und Chefärzte bedeutet das: Mehr Anlaufstellen für Zweitmeinungen – und steigender Organisationsbedarf bei Aufklärung, Indikationsstellung und Prozesssteuerung.

Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte für Zweitmeinungen

Eingriff

2024

2023

Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

133

131

Cholezystektomie

74

54

Eingriffe an Aortenaneurysmen

33 (neu)

-

Eingriffe an der Wirbelsäule

413

349

Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen

103

95

Hüftgelenkersatz

185 (neu)

Hysterektomie

412

411

Implantation von Herzschrittmacher/Defibrillator/CRT

113

107

Implantation einer Knieendoprothese

551

468

Schulterarthroskopie

589

525

Tonsillektomie

260

258

Wichtig — Für Karotis-Revaskularisation (ab 2025) und Eingriffe beim lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen (ab 2025) liegen noch keine Gesamtzahlen vor. In der KBV-Arztsuche sind jedoch bereits Zweitmeinende gelistet.

Weiterführende Hinweise
  • G-BA-Richtline zum Zweitmeinungsverfahren: iww.de/s15336
  • Informationsseite des G-BA: iww.de/s15337
  • Arztsuche der KBV: www.116117.de/de/zweitmeinung.php
  • Radiologische Zweitmeinung nach GOÄ korrekt und vollständig abrechnen (Abruf-Nr. 50695042); dort Verweis auf weitere themenverandte CB-Beiträge

ID: 50794169

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